Die EnEV 2009 und die neue EnEV 2014 verpflichten zur Erstellung eines Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der geläufige, verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude wird mittlerweile vielfach günstig angeboten und erstellt. Der Sektor der Nichtwohngebäude stellt ein hohes Maß an technischen Kenntnissen vor allem bei der Anlagentechnik voraus. Deshalb haben wir unseren Schwerpunkt auf diesem Gebiet gesetzt.
Die energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden geht aber weit über die Ausstellung eines Energiepasses hinaus. Eine gründliche Datenerfassung und messtechnische Bewertung aller Bauteile und Anlagen ist die Basis für effektive Energieberatung und damit Grundlage für Modellrechnungen zur Amortisation Ihrer Investitionen in Energiesparmaßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden ist seit dem 1.7.2009 der Energieausweis verpflichtend!
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